Wer kann Benutzer sperren bzw. wann werden Benutzerkonten gelöscht?

Benutzer werden über den automatischen Benutzerimport von UCS gesperrt bzw. gelöscht. Benutzer, die in dem SchILD Abgleich nicht mehr vorhanden sind, werden nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen deaktiviert. Nach weiteren 30 Tagen werden die Benutzerkonten dann automatisch gelöscht.


Die Berechtigung zum manuellen Deaktivieren und löschen von Benutzern haben ausschließlich Domänen-Administratoren der Stadt Beckum. Auch Daten im persönlichen Heimatverzeichnis, in Klassenfreigaben, in der Marktplatzfreigabe und im E-Mailpostfach von Nutzern, die nicht mehr zugangsberechtigt sind, werden vom Domänen Administrator manuell gelöscht.